Das Landhaus Humanitas in Kiebitzreihe zwischen Itzehoe und Elmshorn

Das Landhaus Humanitas liegt als Resthof auf einem über 20.000 m² großen Grundstück, in einem landschaftlich reizvollen und ruhigen Außenbezirk von Kiebitzreihe in Schleswig-Holstein.


Die ländliche Ruhe und die Nähe zur Natur tragen zu einem erholsamen Ambiente bei, so ist für die Gäste auch die Betreuung und Versorgung der hauseigenen Tiere möglich.

 

Raumkonzept

Besonders viel Wert wurde in der ca. 500 m² großen Tagespflege auf das Raumkonzept gelegt, dieses soll das Wohlbefinden der Tagesgäste positiv beeinflussen. Es gibt barrierefreie Laufflächen im Innen- sowie im Außenbereich. Die wichtigsten Räume, wie der Wohn- und Küchenbereich, die Aufenthaltsräume und der Wintergarten können in einer Art Rundlauf erreicht werden in dem es keine Türen oder andere Durchgangsbarrieren gibt. Die Räume der Tagespflege sind großzügig gestaltet und bieten ausreichend Ausweichmöglichkeiten für die Gäste. Ein separater Raum steht für therapeutische Zwecke zur Verfügung. Es gibt zwei große Sanitärräume mit behindertengerechten Toiletten und einer Duschmöglichkeit.

 

 

Besonders hervorzuheben ist der Ausbau der Diele mit 160 m² und der Anbau des 45 m² großen Wintergartens. Die Tagesgäste haben dort eine gute Möglichkeit, sich aus dem aktiven Geschehen herauszunehmen - eine Nische zum Zurückziehen und Entspannen. Es besteht hier auch die Möglichkeit auf einem Liegesessel die Mittagsruhe einzuhalten. Direkt aus der Tagespflege heraus können sich die Gäste nach freiem Ermessen im Garten aufhalten. Der Garten mit überdachter Terrasse bietet nicht nur Bewegungsmöglichkeit, sondern auch Erholung und unzählige Sinneseindrücke.


Versorgungsvertrag mit Pflegekassen

Die Tagespflege im Landhaus Humanitas wurde durch den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit den Pflegekassen zur Erbringung teilstationärer Pflegeleistungen auf der Basis des Sozialgesetzbuches ( SGB XI ) und des "Rahmenvertrages für teilstationäre Pflege gemäß § 75 Absatz 1 SGB XI für das Land Schleswig-Holstein" zugelassen. Die Finanzierung geschieht weitgehend durch die Leistungen der Pflegeversicherungen. Eine Tagespflege wird dem gesetzlich geforderten Grundsatz "ambulant vor stationär" gerecht und bietet dabei den pflegenden Angehörigen eine maximale Entlastung.